Vorgehen bei einem Todesfall
Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. In dieser schwierigen Situation müssen jedoch einige Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden. Die Angehörigen sind plötzlich mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert.
So muss der Tod ärztlich festgestellt und dem am Sterbeort zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Die Infos unter www.ch.ch sowie die Checkliste der pro senectute geben Ihnen weitere Anhaltspunkte, was es nach einem Todesfall zu berücksichtigen gilt.
Die Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz ist für die Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten zuständig: Erbschaftskanzlei - Bezirk Schwyz