Einen Hund kaufen und halten
Die Anschaffung eines Hundes muss gut geplant werden. Denn ein Hund bringt nicht nur Freude in den Familienalltag, er muss auch gut erzogen, gepflegt, beschäftigt und bewegt werden.
Hunde registrieren
Hundehalterinnen und -halter müssen sich und Ihren Hund innert 10 Tagen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registrieren ( Art. 30 TSG i.V. mit Art. 16 ff. TSV ). Wenden Sie sich hierfür an die Gemeinde.
Hundesteuer
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund ist bei der Wohngemeinde eine Hundesteuer zu entrichten.
Die Rechtsgrundlage finden Sie
hier
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Zur Erhebung der Hundesteuer greift die Gemeinde auf die Daten von Amicus. Wir sind daher dankbar, wenn Sie mithelfen, diese Daten aktuell zu halten. Melden Sie verstorbene Hunde umgehend ab und führen Sie die Datenbank nach, wenn Sie einen neuen Hund übernommen oder einen Ihrer Hunde weitergegeben haben. Falls die Mutation in Amicus nicht klappt, rufen Sie uns an. Wir helfen gerne.
Neuregistrierung / Mutation
Haben Sie einen neuen Hund? Oder ist Ihr treuer Vierbeiner verstorben? Melden Sie uns sämtliche Veränderungen. Kontaktieren Sie uns.
Robidog-Säcke für Hundehaltende
Hundehaltende dürfen auf unserer Verwaltung gratis Robidog-Säcke beziehen.