Einen Hund kaufen und halten

Die Anschaffung eines Hundes muss gut geplant werden. Denn ein Hund bringt nicht nur Freude in den Familienalltag, er muss auch gut erzogen, gepflegt, beschäftigt und bewegt werden.

Hunde registrieren

Hundehalterinnen und -halter müssen sich und Ihren Hund innert 10 Tagen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registrieren ( Art. 30 TSG i.V. mit Art. 16 ff. TSV ). Wenden Sie sich hierfür an die Gemeinde. 

Hundesteuer

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund ist bei der Wohngemeinde eine Hundesteuer zu entrichten.


Die Rechtsgrundlage finden Sie hier .

Zur Erhebung der Hundesteuer greift die Gemeinde auf die Daten von Amicus. Wir sind daher dankbar, wenn Sie mithelfen, diese Daten aktuell zu halten. Melden Sie verstorbene Hunde umgehend ab und führen Sie die Datenbank nach, wenn Sie einen neuen Hund übernommen oder einen Ihrer Hunde weitergegeben haben. Falls die Mutation in Amicus nicht klappt, rufen Sie uns an. Wir helfen gerne.

Neuregistrierung / Mutation

Haben Sie einen neuen Hund? Oder ist Ihr treuer Vierbeiner verstorben? Melden Sie uns sämtliche Veränderungen. Kontaktieren Sie uns.

Robidog-Säcke für Hundehaltende

Hundehaltende dürfen auf unserer Verwaltung gratis Robidog-Säcke beziehen.

Wir verwenden Cookies. Alle Informationen zu unseren Cookies, deren Zweck und wie Sie Cookies jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ablehnen der Cookies die Anzeige externer Inhalte verhindern.