Geburtsmeldung
Geburt zu Hause
Wird ein Kind zu Hause geboren, so ist dies innert drei Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins beim Zivilstandsamt zu melden.
Spitalgeburt
Spitalgeburten werden durch das dort zuständige Zivilstandsamt dem Heimatort und der Wohnsitzgemeinde gemeldet.