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Einen Hund kaufen und halten

Die Anschaffung eines Hundes muss gut geplant werden. Denn ein Hund bringt nicht nur Freude in den Familienalltag, er muss auch gut erzogen, gepflegt, beschäftigt und bewegt werden.

Hunde registrieren

Hundehalterinnen und -halter müssen sich und Ihren Hund innert 10 Tagen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registrieren ( Art. 30 TSG i.V. mit Art. 16 ff. TSV ). Wenden Sie sich hierfür an die Gemeinde. 

Registrierungspflicht 

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.


Neu-Hundehalter

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.


Was ist ab 2026 neu? 


Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
 

Hundesteuer

Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF xxx.-.

Haben Sie einen neuen Hund? Oder ist Ihr treuer Vierbeiner verstorben? Melden Sie uns sämtliche Veränderungen. Kontaktieren Sie uns.


Die Rechtsgrundlage finden Sie hier .

Zur Erhebung der Hundesteuer greift die Gemeinde auf die Daten von Amicus. Wir sind daher dankbar, wenn Sie mithelfen, diese Daten aktuell zu halten. Melden Sie verstorbene Hunde umgehend ab und führen Sie die Datenbank nach, wenn Sie einen neuen Hund übernommen oder einen Ihrer Hunde weitergegeben haben. Falls die Mutation in Amicus nicht klappt, rufen Sie uns an. Wir helfen gerne.

Neuregistrierung / Mutation

Haben Sie einen neuen Hund? Oder ist Ihr treuer Vierbeiner verstorben? Melden Sie uns sämtliche Veränderungen. Kontaktieren Sie uns.

Robidog-Säcke für Hundehaltende

Hundehaltende dürfen auf unserer Verwaltung gratis Robidog-Säcke beziehen.