Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in unserer Gemeinde Wohnsitz nehmen, haben dies innert 14 Tagen beim Einwohneramt (Gemeindekanzlei) zu melden.
Der Wohnortswechsel kann auch online gemeldet werden:
Benötigte Dokumente:
Heimatschein oder Heimatausweis, AHV-Ausweis, Dienstbüchlein oder Zivilschutzdienstbüchlein, Versicherungsausweis der Krankenkasse
Ausländische Staatsangehörige benötigen bei der Anmeldung den Reisepass, den Ausländerausweis, AHV-Ausweis, Versicherungsausweis der Krankenkasse, Familienbüchlein.
Ausländerinnen und Ausländer, die eine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung benötigen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen, spätestens aber vor dem Stellenantritt, auf der Gemeindeverwaltung anmelden.
Mitzubringen sind:
Ausländerinnen und Ausländer, die bereits Wohnsitz in der Schweiz haben, können sich ebenfalls mittels eUmzug an- und abmelden. Je nach Aufenthaltsstatus gibt es einige Einschränkungen. Diese findet man im Anhang zum Einführungsgesetz über das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG).
Für die rechtzeitige Anmeldung von Minderjährigen und von Personen unter Beistandschaft ist die gesetzliche Vertretung (Eltern, Beistand usw.) verantwortlich.
Sowohl Schweizerinnen und Schweizer als auch Ausländerinnnen und Ausländer, die aus Riemenstalden wegziehen, haben sich bis spätestens am letzten Tag ihres Aufenthalts auf der Gemeindeverwaltung abzumelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder via Online-Plattform eUmzug erfolgen. Abmeldungen ins Ausland sind nur durch persönliche Vorsprache am Schalter möglich.
Für die Abmeldung sind folgende Unterlagen und Informationen mitzubringen:
Gemeindekanzlei Riemenstalden
Dörfli 9
6452 Riemenstalden
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 820 03 23 | info@riemenstalden.ch |