Wer für länger als drei Monate in eine Gemeinde zieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich innert 14 Tagen zum Aufenthalt an.
Die Anmeldung erfolgt beim Einwohneramt persönlich oder schriftlich. Kontaktieren Sie zuerst die Wohnsitzgemeinde und verlangen Sie einen Heimatausweis.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 820 03 23 | info@riemenstalden.ch |