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Vorgehen bei einem Todesfall

Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. In dieser schwierigen Situation müssen jedoch einige Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden. Die Angehörigen sind plötzlich mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert.

 

So muss der Tod ärztlich festgestellt und dem am Sterbeort zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden. Die Infos unter www.ch.ch Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.sowie die Checkliste der pro senectute Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.geben Ihnen weitere Anhaltspunkte, was es nach einem Todesfall zu berücksichtigen gilt.

 

Die Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz ist für die Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten zuständig:  Erbschaftskanzlei - Bezirk SchwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.